Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29.06.2018

 

 

 

§ 1 – Abwicklung der Geschäftstätigkeit

 

Der Vermieter-Service Andrea Heßland übernimmt für Vermieter von privat vermieteten Wohnungen Mietverwaltungstätigkeiten nach Vorgabe des aktuell geltenden Mietrechts.

Lt. § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz stehen die Vorschriften dieses Gesetzes dem nicht entgegen, dass „Vermögensverwalter, Hausverwalter und ähnliche Personen die mit der Verwaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten erledigen.“

 

Für eine ausführliche Rechtsberatung ist es erforderlich, einen zugelassenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen, da eine Rechtsberatung vom Vermieter-Service Andrea Heßland nicht durchgeführt werden darf. Erläuterungen hinsichtlich des Mietrechts im Zusammenhang mit der Tätigkeit erfolgen ausschließlich als unverbindliche Information. Daher wird für die Rechtssicherheit vom Vermieter-Service Andrea Heßland keinerlei Haftung übernommen.

 

§ 2 – Rechnungs- und Lieferbedingungen

 

Bei erstmaliger Beauftragung wird einmalig ein Grundpreis gemäß aktuell gültiger Preisliste zuzüglich der Kilometerpauschale für die einfache Fahrt berechnet. Dieser Grundpreis versteht sich als Festpreis, unabhängig vom Zeitaufwand.

 

Falls ein Termin trotz Vereinbarung nicht zustande kommt und auch nicht rechtzeitig abgesagt wird, behält sich der Vermieter-Service Andrea Heßland die Berechnung einer Aufwandsentschädigungspauschale in Höhe von 15,00 € zzgl. 0,60 € pro Kilometer für die einfache Strecke vor.

 

Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Tätigkeit und der Liefertermin mittels Auftragsformular festgelegt. Der Liefertermin ist für beide Seiten insofern als unverbindlich zu betrachten, als Verschiebungen durch nicht vorhersehbare Umstände nicht völlig ausgeschlossen werden können. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, welche die Einhaltung einer bestimmten Frist erfordern.

 

Der Vermieter-Service Andrea Heßland behält sich die Ablehnung oder Rückgabe eines Auftrags ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere, wenn die Einhaltung von Fristaufträgen nicht möglich ist, nachweislich falsche Angaben gemacht werden oder erforderliche Unterlagen trotz Anmahnung nicht eingehen. 

 

Im Falle der Rücknahme oder Rückgabe eines Auftrags trotz unterschriebenem Auftragsformular wird für bereits erfolgte Serviceleistungen (Terminwahrnehmung und getätigte Vorarbeiten zur Ausführung des Auftrags) ein Ausfallhonorar gemäss des entsprechenden Arbeitsaufwands auf der Basis des aktuell gültigen Stundensatzes lt. Preisliste berechnet.

Grundlage der Berechnung ist die jeweils aktuell geltende Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

 

Die Rechnung wird zusammen mit dem fertigen Auftrag versandt und ist innerhalb von 7 Tagen durch Überweisung oder Barzahlung zu begleichen. Die Gewährung eines weiter gehenden Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

Soweit Änderungen an bereits fertig gestellten Aufträgen notwendig werden und dies nicht auf fehlerhafte Bearbeitung des Vermieter-Service zurück zu führen ist, kann der Aufwand für die Nachbearbeitung nach dem geltenden Stundensatz dem Kunden in Rechnung gestellt werden (Verursacherprinzip).

 

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter-Service Andrea Heßland berechtigt, Mahnkosten in Höhe von derzeit 8,- € je Mahnung zu erheben. Bei Erreichen der Mahnstufe 2 werden künftige Aufträge nur noch gegen Vorkasse ausgeführt.

 

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Nichtzahlung behält sich der Vermieter-Service Andrea Heßland ausdrücklich vor.

 

 

§ 3 – Datenschutzbestimmungen/Verschwiegenheitserklärung

 

Die persönlichen Daten des Kunden (Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie ggfls. Bankverbindungsdaten) sowie die der Mieter und Mietinteressenten unterliegen den Vorschriften der DSGVO und werden nur nach schriftlicher Genehmigung an Dritte weiter gegeben. Alle Daten werden nur in dem Umfang erhoben, gespeichert und genutzt, wie es zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung erforderlich und zwingend notwendig ist. Bei endgültiger Beendigung der Geschäftsbeziehung verpflichtet sich der Vermieter-Service Andrea Heßland spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (3 bis maximal 10 Jahre) zur Löschung sämtlicher Daten sowie Rückgabe bzw. Vernichtung der Unterlagen.

 

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit auf Anforderung Auskunft zu den zu seiner Person bzw. den durchgeführten Dienstleistungen gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Löschung zu verlangen, soweit die gesetzliche Aufbewahrungsfrist dem nicht entgegen steht. Die Speicherung und Sicherung aller Daten erfolgt ausschließlich auf Hardware-Speichermedien (Festplatte/USB-Stick). Eine Speicherung in sogenannten Clouds (virtuelle Speichermedien im Internet) findet ausdrücklich nicht statt.

 

Ich habe die Erläuterungen zu den vorgenannten Datenschutzbestimmungen verstanden und bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung in dem oben beschriebenen Umfang ausdrücklich einverstanden:

 

Name/Anschrift:       ____________________________________________________

 

                                    ____________________________________________________

 

Datum/Unterschrift: ____________________________________________________

 

Über die Einzelheiten und Sachverhalte von Kundenbeziehungen im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet sich der Vermieter-Service Andrea Heßland, Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 4 – Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Gummersbach.