Ein Vermieter-Service - was ist das?
Einfach und kurz gesagt: Mein Unternehmen unterstützt Sie als Eigentümer in allen Fragen und Aufgaben rund um die Vermietung: Ich suche für Sie einen neuen Mieter, kümmere mich um die Wohnungsbesichtigung und einen soliden Mietvertrag und übergebe die Wohnung an den neuen Mieter. Ich erstelle für Sie die alljährliche Betriebskostenabrechnung, schreibe in Sachen Mieterhöhung, Abmahnung oder Kündigung und stehe Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Brauche ich das überhaupt?
Diese Frage beantwortet jeder Vermieter für sich selbst. Ob Sie nun schon länger vermieten oder zum ersten Mal: Gerade das Mietrecht bringt ständig Neuerungen mit sich, und nicht selten sind
Schreiben des Vermieters, obwohl gut gemeint, unwirksam, weil die Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Wenn Sie bislang Glück mit Ihren Mietern hatten, ist das sehr erfreulich. Bedenken Sie
jedoch bitte, dass Sie eine unglückliche oder nicht eindeutige Regelung unter Umständen viele Nerven und vor allem sehr viel Geld kosten kann.
Hierbei ist die aktuelle Betriebskostenabrechnung nach wie vor Hauptthema Nummer eins. Sie muß für einen durchschnittlichen Mieter, der sich nicht täglich mit diesen Dingen befaßt, übersichtlich,
klar und nachvollziehbar erstellt werden. Hierbei sind an den Inhalt der Abrechnung gewisse Anforderungen gestellt. Seit dem 01.09.01 sind Nebenkostenabrechnungen spätestens 12 Monate nach
Ablauf des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, können Sie einen sich ergebenden Nachzahlungsbetrag nicht mehr bei Ihrem Mieter geltend machen.
Einige Vermieter haben leider bereits schlechte Erfahrungen mit ihrem Mieter gemacht. Sie wissen um den oft nervenaufreibenden Ärger, wenn die Mietzahlungen nicht pünktlich kommen oder sogar ganz
ausbleiben, die Wohnung nach Auszug in einem Chaos hinterlassen wird oder man sich mit seinem Mieter nicht mehr versteht. Aufgrund dessen wird insbesondere bei älteren Vermietern die Wohnung nicht
wieder neu vermietet. Nicht selten ist eine Menge Geld im Spiel, und oftmals korrespondieren beide Parteien nur noch über Rechtsanwälte miteinander. In den meisten Fällen stellt sich im Nachhinein
heraus, dass der Streit aufgrund unglücklicher Regelungen im Mietvertrag entstanden ist.
Sie kennen sicher das Sprichwort: "Man kann einem Menschen nur vor den Kopf gucken." In diesem Sinne empfiehlt es sich, zumindest die "Spielregeln" in einem Mietverhältnis von Anfang an klar und
schriftlich festzulegen.
Die persönliche Betreuung meiner Kunden stellt einen wichtigen Punkt dar. Auf diese Weise lernt man sich persönlich kennen und Namen bekommen ein Gesicht. Eine kurze Vorstellung von
mir finden Sie übrigens unter dem Menüpunkt "zur Person". Ein weiterer Vorteil des persönlichen Besuchs liegt darin, dass Sie zu Hause stets alle
erforderlichen Unterlagen zur Hand haben. Der Termin kann Ihrer persönlichen Situation angepaßt werden. Berufstätige können auch am späten Nachmittag oder abends einen Termin vereinbaren. Diskretion
und eine zügige Abwicklung des Auftrags sind selbstverständlich.
Am einfachsten erreichen Sie mich während meiner Bürozeiten. Bedingt durch die Wahrnehmung von Terminen bin ich auch schon einmal unterwegs. In diesem Fall stehe ich Ihnen über Mobilfunk
zur Verfügung, oder Sie hinterlassen mir eine Nachricht. Ich werde mich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bürozeiten/Terminvereinbarung:
Bürozeiten: Montag bis Freitag: 09.00 h bis 12.30 h
Termine: Außendiensttage: Mittwoch (Bereich Waldbröl/Nümbrecht)
Donnerstag (übriges Kreisgebiet)
Termine jeweils nach Vereinbarung zwischen 17.00 h und 20.00 Uhr
Kontakt: Festnetz: (0 22 61) 560 222; Mobilfunk: (0163) 394 0 349, Telefax: (0 22 61) 560 113