Sehr geehrter Interessent,

hier können Sie sich eine Übersicht über die derzeit von mir angebotenen Leistungen verschaffen. Sollten Sie zusätzliche Wünsche haben, ist dies natürlich kein Problem.

 

Qualifizierte Mietersuche:

 

Sie haben eine Wohnung/Haus zu vermieten und suchen einen zuverlässigen, solventen Mieter? Ich schalte in Ihrem Auftrag ein qualifiziertes Exposé auf einem entsprechenden Internetportal, nehme die Anrufe der Interessenten entgegen, organisiere auf Wunsch die Wohnungsbesichtigung und führe diese durch. In Frage kommende Mietinteressenten werden selbstverständlich auf ihre Bonität geprüft. Wer die Wohnung bekommt, entscheiden Sie. Der in Frage kommende Personenkreis wird vorher mit Ihnen abgesprochen. Abschließend erstelle ich einen soliden unterschriftsfertigen Mietvertrag – Sie müssen dem neuen Mieter nur noch die Schlüssel übergeben und brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Achtung: Es fällt keinerlei Vermittlungsprovision an! Wie immer entscheiden Sie selbst, in welchem Umfang ich für Sie tätig werden soll: Die angebotenen Leistungen sind einzeln oder als Komplettpaket erhältlich.

 

Bonitätsprüfung von Mietinteressenten:

 

Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben: Lassen Sie die Zahlungsfähigkeit eines potentiellen Mieters hinsichtlich bestehender Inkassoverfahren, Insolvenz, Eidestattliche Versicherung und Haftbefehl durch mich überprüfen. Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel binnen weniger Minuten. Benötigt wird die Anschrift sowie das Geburtsdatum des Mietinteressenten. Diese Angaben sowie das Einverständnis des Interessenten erhalten Sie durch Vorlage einer ausgefüllten Selbstauskunft (Vordruck über mich erhältlich oder bei Ihrem Haus & Grund-Ortsverein).

Die Prüfung sollte in jedem Fall vor Abschluss eines Mietvertrages erfolgen und die persönlichen Daten durch Vorlage des Personalausweises geprüft werden.

 

Erstellen des Mietvertrags:

 

Ein solider Mietvertrag ist Dreh- und Angelpunkt eines jeden Mietverhältnisses. Einmal getroffene Entscheidungen bei den variablen Regelungen lassen sich nur sehr schwer oder gar nicht mehr korrigieren. Stellen Sie Ihr Mietverhältnis von Anfang an auf eine sichere Basis! Nutzen Sie den Mietvertragsvordruck von Haus & Grund - er ist stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung!
Wenn Sie sich beim Ausfüllen nicht sicher sind, ob Sie alles richtig gemacht haben: Holen Sie sich Rat - entweder bei mir oder Ihrem Haus & Grund-Ortsverein.

 

Erstellung der alljährlichen Betriebskostenabrechnung:

 

Seit dem 01.09.01 müssen Betriebskostenabrechnungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Wird die Frist versäumt, muß der Mieter eine Nachzahlung nicht mehr erbringen - ein Guthaben zugunsten des Mieters muß jedoch ausgezahlt werden! Hinzu kommt, dass an die Art und Weise der Abrechnung gesetzliche Anforderungen gestellt werden. Sie muß für einen durchschnittlichen Mieter klar, eindeutig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Nebenkosten werden nicht umsonst auch "die zweite Miete" genannt - hier kommt schnell einiges zusammen.

Ich erstelle für Sie eine Abrechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage sämtlicher Belege und der Zählerstände. Liegen diese nicht vor, wird Ihre Abrechnung unter Umständen angreifbar, und Sie verlieren Ihr Geld.

 

Korrespondenz (z. B. Mieterhöhungsschreiben, Abmahnung, Zahlungserinnerungen uvm.)

 

Bei der Erstellung vieler Schreiben an Ihren Mieter sind rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Werden diese nicht befolgt, ist das Schreiben unwirksam - gerade bei einer Kündigung eine fatale Auswirkung! Ich erstelle für Sie die Korrespondenz unter Einhaltung von Form und Fristen, antworte auf Mieterschreiben, schreibe auf Wunsch auch eine Hausordnung oder einen Winterdienst-Plan.

 

Wohnungsübergabe/-übernahme

 

Haben Sie kein Protokoll bei Einzug des Mieters erstellt, können Sie dem Mieter bei seinem Auszug nicht beweisen, ob und welche Mängel er während seiner Mietzeit verursacht hat. Er kann behaupten, dass er die Wohnung bei Einzug so übernommen hat.
Damit Ihnen das nicht passiert: Fertigen Sie sowohl bei Ein- als auch bei Auszug ein sogenanntes Übergabeprotokoll an. So halten Sie den Zustand der Wohnung genau fest und können hierauf gleichzeitig alle Zählerstände notieren.

Auf Wunsch nehme ich auch am Übergabetermin teil, notiere zusammen mit Ihnen evtl. Mängel und fertige entsprechende Fotos mit einer Digitalkamera. So gehen Sie auf Nummer Sicher und haben für den "Fall der Fälle" einen neutralen Zeugen.

 

Betreuung rundum: Mietverwaltung für kleine bis mittlere Objekte

 

Sie sind viel unterwegs, haben wenig Zeit und suchen jemanden, der sich um Ihr Objekt so kümmert wie Sie es gern haben möchten?

Der Wunsch meiner Kunden steht bei mir an oberster Stelle: Auch für kleinere Objekte mit wenigen Wohneinheiten übernehme ich auf Wunsch die komplette Verwaltung.

Mit der gewohnten persönlichen Betreuung verwalte ich Ihr Objekt zuverlässig und zeitnah. Die Einzelheiten sowie der Umfang der Verwaltung wird vorab genau festgelegt. Auch hier gehen Sie keine langfristige Bindung ein!